
Wer nicht manchmal etwas runter schlucken kann, der hat keine Chance, heilig zu werden.
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Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen wurde vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 beschlossen und im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft.
Das Gesetz besteht aus 77 Paragraphen und einer Reihe von Artikeln mit Übergangsvorschriften, Sondervorschriften sowie den Vorschriften für das Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2001.
ars medicina 13.09.2008, 16.59| (0/0) Kommentare | PL | einsortiert in: Rechtliches, Gesetzliche Bedin
Die wirksamste Medizin ist die natürliche Heilkraft, die im Inneren eines jeden von uns liegt.
©Hippokrates

Es gibt immer etwas was uns mitten ins Herz trifft bis seine Häute in Fetzen liegen.
©zeitlos


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